Hessen
Die Beträge der Pflegekasse gelten unverändert. Welche Angebote über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, richtet sich in Hessen nach der landesrechtlichen Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Ratgeber Pflege & Unterstützung im Alltag
Ein Pflegegrad bedeutet nicht automatisch, dass ein Pflegedienst jeden Tag ins Haus kommen muss.
Viele Menschen benötigen zunächst ganz andere Unterstützung: Hilfe im Haushalt, Begleitung im Alltag, Unterstützung beim Einkaufen oder einfach jemanden, der dabei hilft, den Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen.
Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten Sie haben, welche Leistungen Ihnen zustehen können und wie Sie diese nutzen können.
Übersicht
In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie, welche Leistungen die Pflegekasse je nach Bedarf bereitstellt. Alle Angaben beziehen sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung und gelten bundesweit.
Die Beträge sind bundesgesetzlich festgelegt und damit in Hessen und in Thüringen identisch.
Entlastungsbetrag
monatlich
Verhinderungspflege
pro Kalenderjahr, inkl. Kurzzeitpflege (Entlastungsbudget)
Pflegegeld
monatlich
Umwandlungsanspruch des Sachleistungsbetrages
max. 40 %
Pflegesachleistung, häusliche Pflege
monatlich
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (HiP)
monatlich
Hausnotruf
monatlich
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
pro Maßnahme (Budget steigt, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenleben)
Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.
Übersicht als PDF
Zum Ausdrucken oder Weiterleiten per E-Mail – alle Beträge auf einer Seite.

Hessen
Die Beträge der Pflegekasse gelten unverändert. Welche Angebote über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, richtet sich in Hessen nach der landesrechtlichen Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Thüringen
Auch in Thüringen gelten dieselben Beträge. Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erfolgt nach den thüringer landesrechtlichen Vorgaben.
Daily Plus ist in Hessen und Thüringen für Sie im Einsatz. Ob und in welchem Umfang eine Abrechnung über Ihre Pflegekasse möglich ist, klären wir gern gemeinsam mit Ihnen.
01
Pflegebedürftigkeit hat nicht nur mit Bettlägerigkeit oder schwerer körperlicher Erkrankung zu tun. Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann.
Dabei werden unter anderem folgende Bereiche betrachtet:
Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher kann der Pflegegrad ausfallen. Es gibt fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 mit vergleichsweise geringen Beeinträchtigungen bis Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen.
02
Wenn Sie oder ein Angehöriger im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind, kann ein Pflegegrad beantragt werden. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese gehört zur jeweiligen Krankenkasse. Bereits ein telefonischer Antrag ist grundsätzlich möglich.
Nach dem Antrag wird in der Regel eine Begutachtung veranlasst. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt diese normalerweise durch den Medizinischen Dienst oder eine andere beauftragte Gutachterin bzw. einen Gutachter. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel über Medicproof.

03
| Pflegegrad | Beeinträchtigung |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. |
Bereits ab Pflegegrad 1 stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
04
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag.
Dieses Geld wird nicht wie Pflegegeld einfach auf das Konto ausgezahlt. Es ist zweckgebunden und darf für bestimmte anerkannte Leistungen eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
05
Je nach anerkanntem Leistungsangebot kann Unterstützung beispielsweise in folgenden Bereichen erfolgen:

Unterstützung im Haushalt
Unterstützung im Alltag
Welche konkrete Leistung über die Pflegekasse abgerechnet werden kann, hängt vom jeweiligen anerkannten Angebot und den landesrechtlichen Regelungen ab.
06
Nein.
Nicht genutzte Beträge gehen nicht automatisch am Monatsende verloren. Ein nicht ausgeschöpfter Entlastungsbetrag wird in die folgenden Monate übertragen.
Wichtig: Restbeträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen nicht genutzte Vorjahresbeträge. Deshalb kann es sich lohnen, bei der Pflegekasse nachzufragen, wie hoch das aktuell vorhandene Guthaben ist.
07
Den aktuellen Stand können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen.
Gerade wenn der Pflegegrad schon länger besteht und bisher nur wenig oder keine Unterstützung genutzt wurde, kann sich noch ein entsprechendes Guthaben angesammelt haben.
So wissen Sie vor Beginn der Unterstützung, welches Budget zur Verfügung steht.
08
Beim Entlastungsbetrag gilt grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip: Leistungen werden in Anspruch genommen und die entsprechenden Belege bei der Pflegekasse eingereicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abrechnung jedoch durch den Leistungserbringer übernommen werden, beispielsweise wenn eine entsprechende Abtretungs- bzw. Abrechnungsmöglichkeit vereinbart wurde.
So kann der organisatorische Aufwand für Pflegebedürftige und Angehörige deutlich reduziert werden. Wir besprechen vor Beginn der Unterstützung transparent mit Ihnen, wie die Abrechnung in Ihrem konkreten Fall erfolgt.
09
Das ist eine der wichtigsten Fragen. Ab Pflegegrad 2 gibt es neben dem Entlastungsbetrag eine weitere Möglichkeit: den sogenannten Umwandlungsanspruch.
Bis zu 40 % des monatlichen Anspruchs auf ambulante Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, soweit der entsprechende Sachleistungsbetrag nicht bereits anderweitig verbraucht wird.
Damit kann für Unterstützung im Alltag erheblich mehr Budget zur Verfügung stehen als nur die monatlichen 131 €.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen 2026 | davon 40 % umwandelbar |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 796 € monatlich | bis zu 318,40 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € monatlich | bis zu 598,80 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € monatlich | bis zu 743,60 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € monatlich | bis zu 919,60 € |
Diese Möglichkeit besteht zusätzlich zum Entlastungsbetrag, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
10
Hier besteht ein wichtiger Unterschied zum normalen Entlastungsbetrag.
Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € ist eine eigene Leistung. Beim 40-%-Umwandlungsanspruch wird dagegen ein Teil des eigentlich für ambulante Pflegesachleistungen vorgesehenen Budgets verwendet. Das kann Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegeldes haben.
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Ab Pflegegrad 2 kann Pflegegeld gezahlt werden, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, beispielsweise durch Angehörige.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 (monatlich) |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Über das Pflegegeld kann die pflegebedürftige Person grundsätzlich selbst verfügen. Pflegegeld und bestimmte Sachleistungen können außerdem miteinander kombiniert werden. Man spricht dann von einer Kombinationsleistung.
12
Ja.
Der normale Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ist eine zusätzliche zweckgebundene Leistung und kann auch genutzt werden, wenn Pflegegeld bezogen wird. Der Entlastungsbetrag sollte daher nicht mit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verwechselt werden.
Beim zusätzlichen 40-%-Umwandlungsanspruch ist die Situation anders, weil hierbei ein Teil des Pflegesachleistungsbudgets verwendet wird und sich dadurch das verbleibende Pflegegeld verändern kann.
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Ab Pflegegrad 2 steht ein eigenes Budget für ambulante Pflegesachleistungen zur Verfügung.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen 2026 (monatlich) |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein regulärer Sachleistungsanspruch |
| Pflegegrad 2 | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.299 € |
Diese Leistungen werden beispielsweise für zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste eingesetzt. Pflegesachleistungen sind nicht dasselbe wie der Entlastungsbetrag.
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Auch pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Pause. Sie können beispielsweise:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann Verhinderungspflege genutzt werden. Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag.
Dieser gemeinsame Jahresbetrag kann – unter den jeweiligen Voraussetzungen – flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen. Welche Leistungen ein Anbieter konkret im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen und abrechnen darf, muss jedoch individuell geprüft werden.
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Manchmal ist die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich. Das kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer besonderen Belastungssituation der Fall sein. Dann kann eine vorübergehende stationäre Kurzzeitpflege infrage kommen.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 bei Pflegegrad 2 bis 5 grundsätzlich der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
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Pflegebedürftige können außerdem Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können aktuell Kosten von bis zu
von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu können je nach Voraussetzungen beispielsweise bestimmte Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder andere für die Pflege benötigte Verbrauchsprodukte gehören.
Technische Pflegehilfsmittel können ebenfalls übernommen oder leihweise zur Verfügung gestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
17
Auch das Wohnumfeld kann angepasst werden. Die Pflegekasse kann bei Pflegegrad 1 bis 5 für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss zahlen:
Dazu können beispielsweise gehören:
Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können unter bestimmten Voraussetzungen höhere Gesamtbeträge möglich sein.
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Pflegebedürftige und Personen, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und Beratungsbedarf haben, besitzen einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Auch Angehörige und andere Pflegepersonen können unter bestimmten Voraussetzungen Beratung erhalten.
Nutzen Sie dieses Angebot. Das deutsche Pflegeleistungssystem ist umfangreich und viele Leistungen werden nicht automatisch ausgezahlt oder genutzt.
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Diese Unterscheidung ist wichtig.
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt unter anderem pflegerische Aufgaben und – bei entsprechender ärztlicher Verordnung und Zulassung – gegebenenfalls auch Leistungen der Behandlungspflege.
Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag hat einen anderen Schwerpunkt. Hier geht es insbesondere darum,
Beides kann sich sehr gut ergänzen.
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Daily Plus unterstützt Menschen dabei, möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können. Je nach vereinbartem und abrechnungsfähigem Leistungsumfang unterstützen wir Sie beispielsweise bei:
Haushalt & Wohnumfeld
Reinigung der Wohnung, Staubsaugen, Wischen, Küche und Bad, Wäscheversorgung, Betten beziehen und weitere alltägliche Aufgaben im Haushalt.
Einkauf & Erledigungen
Unterstützung beim Einkaufen und bei alltäglichen Besorgungen.
Alltagsbegleitung
Begleitung und Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten und Terminen im Rahmen unseres Leistungsangebotes.
Entlastung von Angehörigen
Wir übernehmen vereinbarte Aufgaben im Alltag und schaffen damit Freiräume für Familien und pflegende Angehörige.
Organisation
Wir helfen dabei, die vereinbarte Unterstützung strukturiert und zuverlässig in Ihren Alltag zu integrieren.
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Uns ist wichtig, unsere Leistungen transparent voneinander abzugrenzen.
Daily Plus ersetzt keinen Arzt, keine medizinische Behandlung und – soweit eine entsprechende pflegerische Zulassung nicht besteht – keinen ambulanten Pflegedienst für medizinische oder körperbezogene Pflegemaßnahmen.
Wenn Sie beispielsweise Unterstützung bei Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen oder anderen medizinischen Leistungen benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder einem entsprechend zugelassenen Pflegedienst.
Alltagshilfe und professionelle Pflege können selbstverständlich nebeneinander genutzt werden.
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Kontakt aufnehmen
Sie oder Ihre Angehörigen nehmen unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Bedarf besprechen
Gemeinsam schauen wir, wobei Sie Unterstützung benötigen und welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen.
Finanzierung klären
Wir prüfen gemeinsam, welche Abrechnungsmöglichkeiten für Sie relevant sein könnten – beispielsweise der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Bei Bedarf können Sie bei Ihrer Pflegekasse den aktuellen Stand Ihres verfügbaren Budgets erfragen.
Unterstützung planen
Wir vereinbaren gemeinsam, welche Unterstützung benötigt wird und in welchem Umfang diese stattfinden soll.
Unterstützung beginnt
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen wie vereinbart zu Ihnen und unterstützen Sie zuverlässig im Alltag.
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Auch dann dürfen Sie uns gerne kontaktieren.
Wir können Ihnen erklären, welche Informationen für die Beantragung eines Pflegegrades wichtig sind und an welche zuständigen Stellen Sie sich wenden können.
Die Entscheidung über einen Pflegegrad trifft jedoch ausschließlich die zuständige Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung.
Antworten auf einen Blick
Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird für bestimmte anerkannte Leistungen eingesetzt.
Ja. Der reguläre Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung.
Nein. Nicht verbrauchte Beträge werden grundsätzlich in die folgenden Monate übertragen.
Nicht verbrauchte Beträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Ja. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Ab Pflegegrad 2 können beispielsweise über den Umwandlungsanspruch bis zu 40 % des nicht anderweitig verbrauchten Pflegesachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Nicht unbedingt. Die Nutzung des Umwandlungsanspruchs wird bei der Kombinationsleistung berücksichtigt und kann deshalb das verbleibende Pflegegeld reduzieren.
Selbstverständlich können Leistungen, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden oder über das vorhandene Budget hinausgehen, nach Vereinbarung auch privat in Anspruch genommen werden.
Nein. Unsere Dienstleistungen können grundsätzlich auch privat vereinbart werden. Für eine Abrechnung bestimmter Leistungen über die Pflegeversicherung müssen jedoch die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Wir sind für Sie da
Pflegebedürftigkeit bringt für Betroffene und Angehörige viele neue Fragen mit sich: Welche Leistungen stehen mir zu? Was übernimmt die Pflegekasse? Wie viel Budget ist noch vorhanden? Welche Unterstützung kann ich überhaupt nutzen?
Wir möchten Ihnen nicht nur Arbeit abnehmen, sondern auch dabei helfen, die Möglichkeiten rund um die Unterstützung im Alltag besser zu verstehen.
Daily Plus – Unterstützung, die im Alltag ankommt.
Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber entsprechen dem Stand 2026 und dienen der allgemeinen Orientierung. Leistungsansprüche können von der individuellen Situation sowie den gesetzlichen und landesrechtlichen Voraussetzungen abhängen. Verbindliche Auskünfte zu Ihren persönlichen Ansprüchen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. Ihrem privaten Pflegeversicherungsunternehmen.