Daily Plus
Mitarbeiterin von Daily Plus im Gespräch mit einer älteren Dame auf dem Sofa

Ratgeber Pflege & Unterstützung im Alltag

Gut zu wissen: Viele Hilfen werden von der Pflegekasse bezahlt

Ein Pflegegrad bedeutet nicht automatisch, dass ein Pflegedienst jeden Tag ins Haus kommen muss.

Viele Menschen benötigen zunächst ganz andere Unterstützung: Hilfe im Haushalt, Begleitung im Alltag, Unterstützung beim Einkaufen oder einfach jemanden, der dabei hilft, den Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen.

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten Sie haben, welche Leistungen Ihnen zustehen können und wie Sie diese nutzen können.

Übersicht

Leistungen der Pflegekasse

In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie, welche Leistungen die Pflegekasse je nach Bedarf bereitstellt. Alle Angaben beziehen sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung und gelten bundesweit.

Die Beträge sind bundesgesetzlich festgelegt und damit in Hessen und in Thüringen identisch.

Entlastungsbetrag

monatlich

Pflegegrad 1
131 €
Pflegegrad 2
131 €
Pflegegrad 3
131 €
Pflegegrad 4
131 €
Pflegegrad 5
131 €

Verhinderungspflege

pro Kalenderjahr, inkl. Kurzzeitpflege (Entlastungsbudget)

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
3.539 €
Pflegegrad 3
3.539 €
Pflegegrad 4
3.539 €
Pflegegrad 5
3.539 €

Pflegegeld

monatlich

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
347 €
Pflegegrad 3
599 €
Pflegegrad 4
800 €
Pflegegrad 5
990 €

Umwandlungsanspruch des Sachleistungsbetrages

max. 40 %

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
max. 318,40 €
Pflegegrad 3
max. 598,80 €
Pflegegrad 4
max. 743,60 €
Pflegegrad 5
max. 919,60 €

Pflegesachleistung, häusliche Pflege

monatlich

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
796 €
Pflegegrad 3
1.497 €
Pflegegrad 4
1.859 €
Pflegegrad 5
2.299 €

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (HiP)

monatlich

Pflegegrad 1
42 €
Pflegegrad 2
42 €
Pflegegrad 3
42 €
Pflegegrad 4
42 €
Pflegegrad 5
42 €

Hausnotruf

monatlich

Pflegegrad 1
25,50 €
Pflegegrad 2
25,50 €
Pflegegrad 3
25,50 €
Pflegegrad 4
25,50 €
Pflegegrad 5
25,50 €

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

pro Maßnahme (Budget steigt, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenleben)

Pflegegrad 1
4.180 €
Pflegegrad 2
4.180 €
Pflegegrad 3
4.180 €
Pflegegrad 4
4.180 €
Pflegegrad 5
4.180 €

Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.

Übersicht als PDF

Zum Ausdrucken oder Weiterleiten per E-Mail – alle Beträge auf einer Seite.

Älteres Ehepaar sichtet zu Hause Unterlagen der Pflegekasse
Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach: Oft ist noch mehr Budget vorhanden als vermutet.

Hessen

Die Beträge der Pflegekasse gelten unverändert. Welche Angebote über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können, richtet sich in Hessen nach der landesrechtlichen Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Thüringen

Auch in Thüringen gelten dieselben Beträge. Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erfolgt nach den thüringer landesrechtlichen Vorgaben.

Daily Plus ist in Hessen und Thüringen für Sie im Einsatz. Ob und in welchem Umfang eine Abrechnung über Ihre Pflegekasse möglich ist, klären wir gern gemeinsam mit Ihnen.

01

Was bedeutet eigentlich „pflegebedürftig“?

Pflegebedürftigkeit hat nicht nur mit Bettlägerigkeit oder schwerer körperlicher Erkrankung zu tun. Entscheidend ist, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann.

Dabei werden unter anderem folgende Bereiche betrachtet:

  • Mobilität
  • geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhalten und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher kann der Pflegegrad ausfallen. Es gibt fünf Pflegegrade – von Pflegegrad 1 mit vergleichsweise geringen Beeinträchtigungen bis Pflegegrad 5 bei schwersten Beeinträchtigungen.

02

Noch keinen Pflegegrad? So stellen Sie einen Antrag

Wenn Sie oder ein Angehöriger im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen sind, kann ein Pflegegrad beantragt werden. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese gehört zur jeweiligen Krankenkasse. Bereits ein telefonischer Antrag ist grundsätzlich möglich.

Nach dem Antrag wird in der Regel eine Begutachtung veranlasst. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt diese normalerweise durch den Medizinischen Dienst oder eine andere beauftragte Gutachterin bzw. einen Gutachter. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel über Medicproof.

Ältere Dame füllt gemeinsam mit einer Helferin einen Antrag aus
Gemeinsam ausgefüllt: Beim Antrag hilft es, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf vorher zu notieren.

03

Die Pflegegrade im Überblick

PflegegradBeeinträchtigung
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Bereits ab Pflegegrad 1 stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.

04

Besonders wichtig: der Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag.

131 €pro Monat
1.572 €pro Jahr bei vollständiger Nutzung

Dieses Geld wird nicht wie Pflegegeld einfach auf das Konto ausgezahlt. Es ist zweckgebunden und darf für bestimmte anerkannte Leistungen eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

05

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Je nach anerkanntem Leistungsangebot kann Unterstützung beispielsweise in folgenden Bereichen erfolgen:

Mitarbeiter bringt Einkäufe zu einem älteren Herrn nach Hause
Einkaufen, Erledigungen, Haushalt: typische Leistungen, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.

Unterstützung im Haushalt

  • Reinigung der Wohnung
  • Staubsaugen und Wischen
  • Reinigung von Küche und Bad
  • Betten beziehen
  • Wäscheversorgung
  • Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben

Unterstützung im Alltag

  • Begleitung bei alltäglichen Erledigungen
  • Unterstützung beim Einkaufen
  • gemeinsame Alltagsgestaltung
  • Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben
  • Begleitung und Betreuung
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Welche konkrete Leistung über die Pflegekasse abgerechnet werden kann, hängt vom jeweiligen anerkannten Angebot und den landesrechtlichen Regelungen ab.

06

Muss ich die 131 € jeden Monat verbrauchen?

Nein.

Nicht genutzte Beträge gehen nicht automatisch am Monatsende verloren. Ein nicht ausgeschöpfter Entlastungsbetrag wird in die folgenden Monate übertragen.

Wichtig: Restbeträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfallen nicht genutzte Vorjahresbeträge. Deshalb kann es sich lohnen, bei der Pflegekasse nachzufragen, wie hoch das aktuell vorhandene Guthaben ist.

07

Woher weiß ich, wie viel Entlastungsbetrag noch vorhanden ist?

Den aktuellen Stand können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen.

Gerade wenn der Pflegegrad schon länger besteht und bisher nur wenig oder keine Unterstützung genutzt wurde, kann sich noch ein entsprechendes Guthaben angesammelt haben.

So wissen Sie vor Beginn der Unterstützung, welches Budget zur Verfügung steht.

08

Muss ich die Leistungen zunächst selbst bezahlen?

Beim Entlastungsbetrag gilt grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip: Leistungen werden in Anspruch genommen und die entsprechenden Belege bei der Pflegekasse eingereicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abrechnung jedoch durch den Leistungserbringer übernommen werden, beispielsweise wenn eine entsprechende Abtretungs- bzw. Abrechnungsmöglichkeit vereinbart wurde.

So kann der organisatorische Aufwand für Pflegebedürftige und Angehörige deutlich reduziert werden. Wir besprechen vor Beginn der Unterstützung transparent mit Ihnen, wie die Abrechnung in Ihrem konkreten Fall erfolgt.

09

Was passiert, wenn 131 € im Monat nicht ausreichen?

Das ist eine der wichtigsten Fragen. Ab Pflegegrad 2 gibt es neben dem Entlastungsbetrag eine weitere Möglichkeit: den sogenannten Umwandlungsanspruch.

Bis zu 40 % des monatlichen Anspruchs auf ambulante Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, soweit der entsprechende Sachleistungsbetrag nicht bereits anderweitig verbraucht wird.

Damit kann für Unterstützung im Alltag erheblich mehr Budget zur Verfügung stehen als nur die monatlichen 131 €.

PflegegradPflegesachleistungen 2026davon 40 % umwandelbar
Pflegegrad 2796 € monatlichbis zu 318,40 €
Pflegegrad 31.497 € monatlichbis zu 598,80 €
Pflegegrad 41.859 € monatlichbis zu 743,60 €
Pflegegrad 52.299 € monatlichbis zu 919,60 €

Diese Möglichkeit besteht zusätzlich zum Entlastungsbetrag, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

10

Achtung: Der Umwandlungsanspruch kann das Pflegegeld beeinflussen

Hier besteht ein wichtiger Unterschied zum normalen Entlastungsbetrag.

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € ist eine eigene Leistung. Beim 40-%-Umwandlungsanspruch wird dagegen ein Teil des eigentlich für ambulante Pflegesachleistungen vorgesehenen Budgets verwendet. Das kann Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegeldes haben.

11

Pflegegeld – was ist das?

Ab Pflegegrad 2 kann Pflegegeld gezahlt werden, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, beispielsweise durch Angehörige.

PflegegradPflegegeld 2026 (monatlich)
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Über das Pflegegeld kann die pflegebedürftige Person grundsätzlich selbst verfügen. Pflegegeld und bestimmte Sachleistungen können außerdem miteinander kombiniert werden. Man spricht dann von einer Kombinationsleistung.

12

Entlastungsbetrag und Pflegegeld – ist beides möglich?

Ja.

Der normale Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ist eine zusätzliche zweckgebundene Leistung und kann auch genutzt werden, wenn Pflegegeld bezogen wird. Der Entlastungsbetrag sollte daher nicht mit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen verwechselt werden.

Beim zusätzlichen 40-%-Umwandlungsanspruch ist die Situation anders, weil hierbei ein Teil des Pflegesachleistungsbudgets verwendet wird und sich dadurch das verbleibende Pflegegeld verändern kann.

13

Was sind Pflegesachleistungen?

Ab Pflegegrad 2 steht ein eigenes Budget für ambulante Pflegesachleistungen zur Verfügung.

PflegegradPflegesachleistungen 2026 (monatlich)
Pflegegrad 1kein regulärer Sachleistungsanspruch
Pflegegrad 2796 €
Pflegegrad 31.497 €
Pflegegrad 41.859 €
Pflegegrad 52.299 €

Diese Leistungen werden beispielsweise für zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste eingesetzt. Pflegesachleistungen sind nicht dasselbe wie der Entlastungsbetrag.

14

Was ist Verhinderungspflege?

Auch pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Pause. Sie können beispielsweise:

  • krank werden
  • einen Termin haben
  • Urlaub benötigen
  • persönliche Verpflichtungen haben oder
  • schlicht eine zeitweise Entlastung benötigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann Verhinderungspflege genutzt werden. Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag.

3.539 €pro Kalenderjahr (2026)

Dieser gemeinsame Jahresbetrag kann – unter den jeweiligen Voraussetzungen – flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen. Welche Leistungen ein Anbieter konkret im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen und abrechnen darf, muss jedoch individuell geprüft werden.

15

Was ist Kurzzeitpflege?

Manchmal ist die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich. Das kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer besonderen Belastungssituation der Fall sein. Dann kann eine vorübergehende stationäre Kurzzeitpflege infrage kommen.

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 bei Pflegegrad 2 bis 5 grundsätzlich der gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung.

16

Pflegehilfsmittel – ein häufig übersehener Anspruch

Pflegebedürftige können außerdem Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können aktuell Kosten von bis zu

42 €pro Monat

von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu können je nach Voraussetzungen beispielsweise bestimmte Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder andere für die Pflege benötigte Verbrauchsprodukte gehören.

Technische Pflegehilfsmittel können ebenfalls übernommen oder leihweise zur Verfügung gestellt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

17

Zuschuss für einen pflegegerechten Umbau

Auch das Wohnumfeld kann angepasst werden. Die Pflegekasse kann bei Pflegegrad 1 bis 5 für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss zahlen:

4.180 €je Maßnahme

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Anpassung des Badezimmers
  • barriereärmere Dusche
  • Türverbreiterungen
  • fest installierte Rampen
  • Treppenlifte
  • andere Maßnahmen, die die Pflege erleichtern oder mehr Selbstständigkeit ermöglichen

Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können unter bestimmten Voraussetzungen höhere Gesamtbeträge möglich sein.

18

Beratung durch die Pflegekasse

Pflegebedürftige und Personen, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben und Beratungsbedarf haben, besitzen einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Auch Angehörige und andere Pflegepersonen können unter bestimmten Voraussetzungen Beratung erhalten.

Nutzen Sie dieses Angebot. Das deutsche Pflegeleistungssystem ist umfangreich und viele Leistungen werden nicht automatisch ausgezahlt oder genutzt.

19

Was ist der Unterschied zwischen Alltagshilfe und Pflegedienst?

Diese Unterscheidung ist wichtig.

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt unter anderem pflegerische Aufgaben und – bei entsprechender ärztlicher Verordnung und Zulassung – gegebenenfalls auch Leistungen der Behandlungspflege.

Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag hat einen anderen Schwerpunkt. Hier geht es insbesondere darum,

  • Selbstständigkeit zu erhalten
  • den Alltag zu erleichtern
  • Unterstützung im Haushalt zu geben
  • Begleitung anzubieten und
  • pflegende Angehörige zu entlasten.

Beides kann sich sehr gut ergänzen.

20

Welche Unterstützung bietet Daily Plus?

Daily Plus unterstützt Menschen dabei, möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben zu können. Je nach vereinbartem und abrechnungsfähigem Leistungsumfang unterstützen wir Sie beispielsweise bei:

Haushalt & Wohnumfeld

Reinigung der Wohnung, Staubsaugen, Wischen, Küche und Bad, Wäscheversorgung, Betten beziehen und weitere alltägliche Aufgaben im Haushalt.

Einkauf & Erledigungen

Unterstützung beim Einkaufen und bei alltäglichen Besorgungen.

Alltagsbegleitung

Begleitung und Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten und Terminen im Rahmen unseres Leistungsangebotes.

Entlastung von Angehörigen

Wir übernehmen vereinbarte Aufgaben im Alltag und schaffen damit Freiräume für Familien und pflegende Angehörige.

Organisation

Wir helfen dabei, die vereinbarte Unterstützung strukturiert und zuverlässig in Ihren Alltag zu integrieren.

21

Was Daily Plus nicht ersetzt

Uns ist wichtig, unsere Leistungen transparent voneinander abzugrenzen.

Daily Plus ersetzt keinen Arzt, keine medizinische Behandlung und – soweit eine entsprechende pflegerische Zulassung nicht besteht – keinen ambulanten Pflegedienst für medizinische oder körperbezogene Pflegemaßnahmen.

Wenn Sie beispielsweise Unterstützung bei Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen oder anderen medizinischen Leistungen benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder einem entsprechend zugelassenen Pflegedienst.

Alltagshilfe und professionelle Pflege können selbstverständlich nebeneinander genutzt werden.

22

Wie läuft die Unterstützung bei Daily Plus ab?

1

Kontakt aufnehmen

Sie oder Ihre Angehörigen nehmen unverbindlich Kontakt mit uns auf.

2

Bedarf besprechen

Gemeinsam schauen wir, wobei Sie Unterstützung benötigen und welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen.

3

Finanzierung klären

Wir prüfen gemeinsam, welche Abrechnungsmöglichkeiten für Sie relevant sein könnten – beispielsweise der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Bei Bedarf können Sie bei Ihrer Pflegekasse den aktuellen Stand Ihres verfügbaren Budgets erfragen.

4

Unterstützung planen

Wir vereinbaren gemeinsam, welche Unterstützung benötigt wird und in welchem Umfang diese stattfinden soll.

5

Unterstützung beginnt

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen wie vereinbart zu Ihnen und unterstützen Sie zuverlässig im Alltag.

23

Noch keinen Pflegegrad?

Auch dann dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

Wir können Ihnen erklären, welche Informationen für die Beantragung eines Pflegegrades wichtig sind und an welche zuständigen Stellen Sie sich wenden können.

Die Entscheidung über einen Pflegegrad trifft jedoch ausschließlich die zuständige Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung.

Antworten auf einen Blick

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich die 131 € Entlastungsbetrag ausgezahlt?+

Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird für bestimmte anerkannte Leistungen eingesetzt.

Kann ich den Entlastungsbetrag zusätzlich zum Pflegegeld nutzen?+

Ja. Der reguläre Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung.

Verfallen nicht genutzte Beträge jeden Monat?+

Nein. Nicht verbrauchte Beträge werden grundsätzlich in die folgenden Monate übertragen.

Wann verfällt das Guthaben aus dem Vorjahr?+

Nicht verbrauchte Beträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Gibt es den Entlastungsbetrag schon bei Pflegegrad 1?+

Ja. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1.

Kann ich mehr als 131 € monatlich für Alltagshilfe erhalten?+

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Ab Pflegegrad 2 können beispielsweise über den Umwandlungsanspruch bis zu 40 % des nicht anderweitig verbrauchten Pflegesachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Bleibt mein Pflegegeld beim 40-%-Umwandlungsanspruch vollständig erhalten?+

Nicht unbedingt. Die Nutzung des Umwandlungsanspruchs wird bei der Kombinationsleistung berücksichtigt und kann deshalb das verbleibende Pflegegeld reduzieren.

Kann ich Daily Plus auch privat bezahlen?+

Selbstverständlich können Leistungen, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden oder über das vorhandene Budget hinausgehen, nach Vereinbarung auch privat in Anspruch genommen werden.

Muss ich einen Pflegegrad haben, um Daily Plus zu beauftragen?+

Nein. Unsere Dienstleistungen können grundsätzlich auch privat vereinbart werden. Für eine Abrechnung bestimmter Leistungen über die Pflegeversicherung müssen jedoch die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Wir sind für Sie da

Sie müssen sich nicht allein durch den Pflege-Dschungel kämpfen

Pflegebedürftigkeit bringt für Betroffene und Angehörige viele neue Fragen mit sich: Welche Leistungen stehen mir zu? Was übernimmt die Pflegekasse? Wie viel Budget ist noch vorhanden? Welche Unterstützung kann ich überhaupt nutzen?

Wir möchten Ihnen nicht nur Arbeit abnehmen, sondern auch dabei helfen, die Möglichkeiten rund um die Unterstützung im Alltag besser zu verstehen.

Daily Plus – Unterstützung, die im Alltag ankommt.

Hinweis: Die Informationen in diesem Ratgeber entsprechen dem Stand 2026 und dienen der allgemeinen Orientierung. Leistungsansprüche können von der individuellen Situation sowie den gesetzlichen und landesrechtlichen Voraussetzungen abhängen. Verbindliche Auskünfte zu Ihren persönlichen Ansprüchen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. Ihrem privaten Pflegeversicherungsunternehmen.